IMPRESSUM
Informationen gemäß § 5E-Commerce-Gesetz und § 25 Mediengesetz
Für den Inhalt verantwortlich (Diensteanbieter / Medieninhaber):
Euphalt-Handelsgesellschaft m.b.H.
Gewerbeallee 5
4221 Steyregg
T: +43 (0) 732 640500
F: +43 (0732) 64050050
E: office@euphalt.at
Geschäftsführer: Manfred Hofer
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Inhaber: Manfred Hofer
Firmensitz: Linz
UID: ATU36901705
Firmenbuch: 127328y
Gerichtsstand: Landesgericht Linz
Kammer: Wirtschaftskammer Oberösterreich
Gewerbebehörde: Magistrat der Stadt Linz/Donau
Fachgruppe / Berufszweig
- LG Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Holzhandel - Handel mit Baustoffen
Gewerbeberechtigung
- Handel mit Waren aller Art, unter Ausschluss von Nahrungs- und Genussmitteln und solcher Waren, deren Verkauf an eine besondere Bewilligung (Konzession) gebunden ist
Nutzungsbedingungen
Die Euphalt-Handelsgesellschaft m.b.H. übernimmt trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Copyright Euphalt-Handelsgesellschaft m.b.H..
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
Sollte der von uns Erstellte Inhalt oder das Design die Rechte fremder Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir Sie um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-InhaberInnen selbst darf nicht ohne unsere Zustimmung stattfinden.
Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich und dauerhaft entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist.
Eine sofortige Abmahnung stellt für uns einen Verstoß gegen geltende Gesetze (Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung – insbesondere der Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder) sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht dar.
Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.